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   OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2001 - 2 M 66/01   

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https://dejure.org/2001,17823
OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2001 - 2 M 66/01 (https://dejure.org/2001,17823)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.09.2001 - 2 M 66/01 (https://dejure.org/2001,17823)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 2001 - 2 M 66/01 (https://dejure.org/2001,17823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarung mit freier Jugendhilfe anzustreben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1997 - 5 M 47/97

    Anforderungen an die Zulassung einer Beschwerde; Zulassungsgrund einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2001 - 2 M 66/01
    Diese Fragen sind jedoch allenfalls im Hauptsacheverfahren geltend zu machen; sie sind einer abschließenden Klärung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zugänglich (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 30.05.1997 - 5 M 47/97 -, NVwZ 1997, 808; Senatsbeschlüsse v. 26.02.1998 - 2 M 2/98 -, v. 27.08.1999 - 2 M 45/99 -, v. 25.05.2000 - 2 M 11/00 - u. v. 08.01.2001 - 2 M 2/01 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1999 - 2 M 45/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2001 - 2 M 66/01
    Diese Fragen sind jedoch allenfalls im Hauptsacheverfahren geltend zu machen; sie sind einer abschließenden Klärung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zugänglich (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 30.05.1997 - 5 M 47/97 -, NVwZ 1997, 808; Senatsbeschlüsse v. 26.02.1998 - 2 M 2/98 -, v. 27.08.1999 - 2 M 45/99 -, v. 25.05.2000 - 2 M 11/00 - u. v. 08.01.2001 - 2 M 2/01 -).
  • VG Oldenburg, 15.02.2005 - 13 A 1148/03

    Ambulante Maßnahme; Berufsfreiheit; Eingliederung; Eingliederungshilfe;

    Der damit anwendbare § 77 Satz 1 SGB VIII beschreibt aber lediglich eine vom Gesetz dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe - dem Beklagten - auferlegte Verpflichtung, aus der dem Träger der freien Jugendhilfe kein eigenes Recht, insbesondere kein Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung erwächst (OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 19.09.2001 - 2 M 66/01 - RsDE Nr. 53, 75 - zit. n. juris; VG Hamburg, Beschluss vom 21.02.1994 - 8 VG 4089/93 - RsDE 27, 84; Schellhorn, Kommentar SGB VIII, § 77 Rn. 14; Wiesner und andere, Kommentar SGB VIII, 2. Aufl., § 77 Rn. 6).
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